Immobilienkauf an der Costa del Sol

Teil II

Der Kaufprozess Schritt für Schritt an der Costa del Sol

Der spanische Immobilienkauf folgt einem klaren Ablauf, unterscheidet sich aber im Detail vom deutschen Verfahren. Für deutsche Käufer besonders wichtig: es gibt keinen zwingenden Notarvertrag für den Kaufvorvertrag — die rechtliche Prüfung durch einen unabhängigen Anwalt (abogado) ist deshalb umso wichtiger.

1.

NIE-Nummer beantragen

Die spanische Steueridentifikationsnummer für Nicht-Residenten. Antrag beim spanischen Konsulat in Deutschland oder vor Ort bei der Polizei (Policía Nacional). Bearbeitungszeit: ca. 1–4 Wochen.

2.

Spanisches Bankkonto eröffnen

Diese wird für die Kaufpreiszahlung benötigt, laufende Nebenkosten und Steuern.

3.

Vollmacht (Poder) erstellen

Es ist optionaler Schritt, aber sehr empfehlenswert, denn dies erlaubt dem Anwalt den Kauf auch in Ihrer Abwesenheit abzuwickeln.

4.

Reservierungsvertrag (Contrato de Reserva)

Durch das Reservierungsvertrag wird die Immobilie in der Regel 2–4 Wochen vom Markt genommen, gegen Zahlung von 6.000–12.000 € Reservierungsgebühr.

5.

Legal Due Diligence

Ihr Anwalt prüft den Grundbuchauszug (Nota Simple), die Baulizenzen, das Erstbesitzzertifikat, den Energieausweis, die laufende Abgaben, die Comunidad-Beschlüsse und etwaige Belastungen.

6.

Arras-Vertrag (Contrato de Arras)

Dies ist ein verbindlicher Vorvertrag. Anzahlung meist 10 % des Kaufpreises. Bei Rücktritt des Käufers verfällt die Anzahlung; bei Rücktritt des Verkäufers zahlt dieser den doppelten Betrag zurück.

7.

Notartermin (Escritura Pública de Compraventa)

Dies ist die eigentliche Kauf-Übertragung. Beide Parteien unterschreiben vor dem Notar; Restzahlung per Bankcheck oder Überweisung; Schlüsselübergabe.

8.

Grundbucheintragung (Registro de la Propiedad)

Der Notar meldet den Kauf erstmal elektronisch; die Eintragung dauert in der Regel 2 bis 8 Wochen.

9.

Ummeldung Versorger und IBI

Die Versorger wie Strom, Wasser, Müll und der Grundsteuer werden auf den neuen Eigentümer umgeschrieben.

Der gesamte Prozess dauert bei einer Bestandsimmobilie typischerweise 6 bis 12 Wochen zwischen Reservierung und Notartermin. Bei Off-Plan-Käufen zieht sich die Fertigstellung über ein bis drei Jahre; dabei ist wichtig zu beachten, dass Zahlungen in Tranchen entsprechend dem Baufortschritt erfolgen.

Kaufnebenkosten und Steuern in Andalusien

Der größte strukturelle Unterschied zwischen Neubau und Bestandsimmobilie liegt in der Steuerbehandlung. Ein qualifizierter Erstverkauf einer Neubauimmobilie unterliegt in Andalusien grundsätzlich 10 % Mehrwertsteuer (IVA) und 1,2 % Stempelsteuer (AJD). Ein typischer zweiter oder späterer Verkauf unterliegt stattdessen in der Regel 7 % Grunderwerbsteuer (ITP – ab 2027 6,75 %). Es handelt sich nicht um zwei konkurrierende Steuersätze für dieselbe Transaktion, sondern um zwei unterschiedliche Besteuerungswege.

Niedrigere Erwerbsteuer macht Resale nicht automatisch günstiger. Ein Neubau enthält moderne Installationen, Energieeffizienz und Gemeinschaftsanlagen, deren Nachrüstung bei einem älteren Objekt teuer werden kann. Vergleichen Sie deshalb das gesamte Erwerbsbudget inklusive Steuern, Gebühren und ggf. Finanzierungsnebenkosten.

Stand und Anwendbarkeit reduzierter Sätze (etwa für Großfamilien oder junge Erstkäufer) immer mit einem unabhängigen spanischen Steuerberater prüfen — die Angaben hier sind Richtwerte, keine Rechtsberatung.

Finanzierung für deutsche Käufer

Küche, Bäder und Oberflächen können Sie renovieren. Lage, Ausrichtung, Grundstück und Meerblick können Sie nicht verschieben. Vergleichen Sie deshalb zuerst die unveränderlichen Eigenschaften, dann die Ausstattung.

Spanische Hypothek für Nicht-Residenten

Spanische Banken (Banco Sabadell, Bankinter, CaixaBank, BBVA) finanzieren Nicht-Residenten typischerweise bis zu 60–70 % des niedrigeren Wertes aus Kaufpreis und Verkehrswertgutachten (Tasación). Residenten mit spanischer Steueridentität erhalten bis zu 80 %.

  • Laufzeiten: 20–25 Jahre, Endalter meist 70–75 Jahre.

  • Zinssätze: variabel (Euribor + Marge 0,9–1,5 %) oder fest (etwa 3,2–4,2 % je nach Marktlage und Bonität).

  • Erforderliche Unterlagen: Einkommensnachweise 2 Jahre, Steuerbescheide, Kontoauszüge, Schufa, Nachweis bestehender Immobilien/Vermögen.

  • Nebenkosten: Verkehrswertgutachten (300–600 €), Bearbeitungsgebühr (0,5–1,5 %), AJD auf die Hypothek wird von der Bank getragen.
Deutsche Finanzierung

Viele deutsche Käufer finanzieren über die Beleihung einer schuldfreien deutschen Immobilie — oft zu günstigeren Konditionen als eine spanische Nicht-Residenten-Hypothek. Vorteile: vertrauter Prozess, deutsche Sprache, keine Devisenprüfung spanischer Banken. Nachteil: das deutsche Objekt bleibt mit einer Grundschuld belastet.

Praxis-Tipp
Rechnen Sie beide Wege parallel durch. Die spanische Hypothek bietet den Vorteil, dass die Bank das Kaufobjekt selbst durch die Tasación bewertet — ein zusätzlicher Sanity-Check gegen überhöhte Kaufpreise.

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